Mal ganz allgemein gesprochen – unsere AGB.

1. Geltung der AGB

1.1. Für alle Aufträge an VALDOR Design & Markenschmiede (VALDOR D&M) gelten die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2. VALDOR D&M erbringt Konzeptions-, Gestaltungs-, Produktionsabwicklungs- und Kommunikationsdienstleistungen imagebildender sowie verkaufsfördernder Kommunikationsmaßnahmen. Die nähere Beschreibung der zu erbringenden Dienstleistung ergibt sich aus den Projektverträgen von VALDOR D&M, deren Anlagen und Leistungsbeschreibungen.

2. Umfang und Abwicklung von Aufträgen

2.1. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg.

2.2. Von VALDOR D&M übermittelte Dienst- und Arbeitsergebnisse sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.

2.3. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die VALDOR D&M erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben im Eigentum von VALDOR D&M.

2.4. Rechtliche Überprüfungen sind nicht Bestandteil der Leistung von VALDOR D&M. VALDOR D&M wird den Auftraggeber auf von VALDOR D&M erkannte rechtliche Bedenken geplanter Werbemaßnahmen o.ä. hinweisen. In jedem Fall trägt das Risiko eines eventuellen Wettbewerbs- oder Urheberrechts- oder sonstigen Rechtsverstoßes der Auftraggeber, es sei denn, es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.

3. Zahlungsbedingungen

3.1. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer, Spesen nach tatsächlichem Aufwand und anfallende Fremdkosten wie z.B. Kurierkosten hinzukommen.

3.2. Die Rechnungen von VALDOR D&M sind 10 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

3.3. Fremdleistungen gibt VALDOR D&M ausschließlich auftrags und auf Rechnung des Auftraggebers auf.

4. Eigentumsvorbehalt, Nutzungsrechte

4.1. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen behält VALDOR D&M sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an der Leistung und alle durch den Auftrag abgedeckten Nutzungsrechte von VALDOR D&M gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über und dürfen erst nach Zahlung verwendet werden.

4.2. Unterlizenzen an sämtlichen Arbeiten und Leistungen von VALDOR D&M dürfen nicht erteilt werden. Die Nutzungsbefugnis erstreckt sich nur auf  das vertragsgegenständliche Projekt. Weitere Nutzungsrechte an den überlassenen, aber nicht verwendeten kreativen schriftlichen oder mündlichen Leistungen, insbesondere Konzeptentwicklungen in Kontaktgesprächen und Präsentationen, verbleiben bei VALDOR D&M und können durch Vereinbarung erworben werden.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1. VALDOR D&M haftet für verursachte Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf mit der Verwendung der Arbeitsergebnisse einhergehende wettbewerbsrechtliche Fragestellungen; für diese besteht keine Haftung (vgl. 2.4).

6. Gerichtsstand

6.1. Gerichtsstand ist der Sitz von VALDOR D&M.